Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 19, Anschlussstelle Waren (Müritz), bei km 38,050, (Baustelle), Ri. Rostock um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Zeugenfragebogen
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