Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 168,816, BAB 20 Ost, in Ri. Lübeck um 31 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 stationär
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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