Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 24, zw. dem AK Wismar und der AS Wismar-Mitte um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung
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