Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 400, Abs. 10, im Bereich von km 2,4, in Richtung Waltersdorf um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messgerät TPH-S, stationär,Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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