Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14057, Berlin, auf der BAB 100 Nord, AD Funkturm, LiMa 2258, Nord um 34 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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