Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14197, Berlin, auf der BAB 100 Süd, Einfahrt Überbauung Schlangenbader Straße, Süd um 16 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 76 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto, Verwarnungsgeld: 35,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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