Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14197, Berlin, auf der BAB 100 Nord, Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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