Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 33102, Paderborn, auf der B 64, Abs. 45, km 0,240 um 41 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES 8.0. Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn erließ Bußgeldbescheid
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