Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 72116 Mössingen-Talheim, auf der L 385, Talheimer Steige, Stat. z. 0,85 um 27 km/h bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldbescheid und Fahrverbot geahndet. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto, Bußgeld: 90,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mössingen
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