Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bergkamen, auf der BAB 2, bei km 415,900, FR Oberhausen um 37 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen
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