Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bonn, BAB 562, km 15,880, RF AK Bonn-Ost um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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