Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin um 33 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Messgerät  Vitronic PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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