Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende um 29 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf erlies Bußgeldbescheid

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