Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hannover, auf der BAB 2, Richtungsfahrbahn Berlin, bei km 219,500 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, Messgerät Police Pilot Provida 2000, Film, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hannover übersandt.

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