Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mönchengladbach, A 61, km 35,100, RF KO um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Messgerät Poliscan M 1 HP, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.4. BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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