Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, linke Spur, MQ7 um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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