Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, K N 4, Abschnitt 140, A 73, Ri. Feucht um 25 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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