Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schwerte, auf der BAB 1, in Höhe km 332,400, FR Bremen um 40 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Zeugenfragebogen

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