Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der Bundesautobahn A 8 West, Ri. München, AB 540, bei km 1,880 um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed mobil, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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