Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 27729, Vollersode, Giehle, auf der B 74, Abschnitt 170, Station 4,2 um 38 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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