Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 52511, Geilenkirchen, B 56, Höhe Abs. 7.1., km 0.6, Rtg. Aldenhoven um 30 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Heinsberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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