Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 74722, Buchen, B 27, Abzweigung Mudau, L 523 um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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