Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Blankenheim-Nord, auf der B 51, Abw. B 258, FR A 1 um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messgerät K1 TRAFFIPAX TPH-S, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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