Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Delmenhorst, auf der B 75, Höhe Überführung Emshoop, Rtg. Bremen um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 99 km/h, Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Delmenhorst übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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