Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Bad Sachsa, auf der B 243 n, Abs. 20. St. 1,9, Bahnunterführung, Rtg. Mackenrode um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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