Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Duisburg, auf der L 237, FR Rheinhausen, Abschnitt 5, bei km 2,478 um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 95 km/h, Beweismittel: Laser-Geschwindigkeitsmesssystem Riegl Systems
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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