Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der BAB 255, Übergang zur BAB 1, Höhe Obergeorgswerder Deich, OT.-Nr. 134, i. R. Süden um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 110 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren
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