Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestell. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hannover, auf der BAB 2, Richtungsfahrbahn Berlin, bei km 219,500 um 22 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen
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