Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hille-Pohlsche Heide, L 770, westlich Kreuzung L 803 um 12 km/h bei zulässigen 96 km/h überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung in Bußgeldverfahren
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