Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Karlsruhe, L 605, in Rtg. Zentrum, Höhe Friedhof Burlach um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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