Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 35,16, zw. AD Spreeau und AS Freienbrink, in FR AS Freienbrink um 35 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung
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