Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main um 30 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 110 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0

Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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