Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 39, i. Rtg. Wolfsburg / Salzwedel um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Wolfsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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