Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 40, Abschnitt 175, ca. km 1,3, in FR Abf. Ludwigsfelde um 8 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 88 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor, Beweisfoto. Verwarnungsgeld von 10,00 € wurde erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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