Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover um 40 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Formular Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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