Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Duisburg, auf der A 59, bei km 16,7, RF Din um 46 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h, Beweismittel: Videomessverfahren. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg erließ Bußgeldbescheid

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