Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, A 648, Westkreuz, Höhe Abfahrtsspur A 5, Ri. stadteinwärts um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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