Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, FR Bremen um 11 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit ESO Einseitensensor ES3.0, Frontfoto. Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Münster übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung

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