Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Möglingen, auf der BAB 81, AS Ludwigsburg / Nord- AS Ludwigsburg / Süd, bei km 568,800 um 52 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Riegl FG21-P. Bußgeld: 240,00 €, 1 Monat Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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