Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden um 38 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 118 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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