Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen um 22 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenanhörung
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