Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen um 18 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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