Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 7.10.2015 in Wiesbaden, auf der BAB 643, km 297,206, Richtung Mainz wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h festgestellt. Die Messung ergab 84 km/h bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel Lasermessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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