Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei Raststätte Fuchsberg, BAB 20, km 95,6, in Ri. Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 130 km/h, 155 km/h mit PoliScan FM1. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Anhörung
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