Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, auf dem Sander Damm / Kurt-A.-Körber-Chaussee begangen und mit Bußgeld von 113,00 € geahndet. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg erließ Bußgeldbescheid.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”