Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, auf dem Sander Damm / Kurt-A.-Körber-Chaussee begangen und mit Bußgeld von 113,00 € geahndet. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg erließ Bußgeldbescheid.
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