Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Schwerin, K.-M. Allee / Ludw. Chaussee, i R. Hamburger Allee missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels  Messgerät TRAFFIPHOT-III, 1 Rom R 12.1 dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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