Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74722, Buchen auf der B 27, im Bereich von km 1,6. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 137 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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