Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 87, im Abschnitt 460, ca. km 1,1, FR Herzberg mit 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 130 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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