Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, Höhe RTK Buckautal km 39,7, FR Hannover mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor dokumentierte 134 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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