Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, BAB 45, FR Frankfurt, km 23,600 mit 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.
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